Elastica AGBs
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Lieferungsbedingungen
1.1 Die Lieferung und Berechnung erfolgen zu den jeweiligen gültigen Preisen
und Bedingungen. Angebote sind stets freibleibend.
1.2 Etwaigen Bezugsvorschriften des Auftraggebers, die von unseren Bedingungen
und der im Übrigen geltenden gesetzlichen Regelung abweichen,
widersprechen wir hiermit und erkennen sie auch dann nicht an, wenn wegen
der Abweichungen unsererseits kein Widerspruch erfolgt.
1.3 Die Zusendung unserer Preisliste ist nicht als Angebot anzusehen. Aufgrund
der Zusendung von Preislisten, Rundschreiben oder auf allgemeine Offerten
eingehende Aufträge entsteht keine Verpflichtung zur Lieferung.
1.4 Mündliche Vereinbarungen mit nicht vertretungsberechtigten Mitarbeitern von
Elastica bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
1.5 Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen werden soweit
technisch möglich vermieden; erhebliche Abweichungen gewähren nur einen
Anspruch auf Rücktritt oder Ersatzlieferung, nicht aber einen Anspruch auf
Schadenersatz oder entgangenen Gewinn.
1.6 Innerhalb einer Toleranz von 10% der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte
Mehr- und Minderlieferungen zulässig. Ihrem Umfang entsprechend
ändert sich hierdurch der Gesamtpreis.
1.7 Die Lieferung erfolgt, soweit nicht Sonderbedingungen ausdrücklich schriftlich
festgelegt worden sind, ab Werk Osterode. Mit Übergabe an den
Versandbeauftragten bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens
jedoch mit Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Besteller über und
zwar auch dann, wenn Elastica die Anlieferung übernommen hat.
2. Leistungsinhalt
2.1 Soweit Elastica nicht ausdrücklich Werkzeugvollkosten in Verbindung mit
Eigentumsübergang auf den Besteller mit diesem vereinbart hat, handelt es
sich bei den berechneten Kosten um anteilige Werkzeugkosten mit der
Folge, dass das Werkzeug bzw. die entsprechende Vorrichtung im Eigentum
von Elastica verbleibt. Sind Werkzeugvollkosten mit Eigentumsübergang auf
den Besteller vereinbart, behält sich Elastica das Eigentum bis zur endgültigen
Beendigung der Geschäftsverbindung mit dem Besteller und der
Erfüllung aller Forderungen von Elastica aus dieser Geschäftsverbindung
gemäß Ziffer 5 vor.
2.2 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die dem
Besteller von Elastica zur Verfügung gestellt wurden, behält sich
Elastica ihre Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt
vor.
2.3 Handelsübliche oder unwesentliche Abweichungen der gelieferten Ware in
Quantität und Qualität werden von dem Besteller zugestanden. Das
Verwendungs- und Anwendungsrisiko trägt der Besteller, soweit Elastica
nicht ausdrücklich eine bestimmte Verwendbarkeit oder Anwendbarkeit
zugesichert hat.
3. Lieferfristen, Teillieferungen
3.1 Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erklärt
werden.
3.2 Die angegebenen Lieferzeiten und -termine beziehen sich auf einen normalen
Geschäftsgang und verlängern sich angemessen bei:
3.2.1 verspätetem Eingang von Unterlagen, von Anzahlungen oder sonstiger
Vorleistungen des Bestellers
3.2.2 späteren Änderungen des Vertrags durch den Besteller
3.2.3 unvorhergesehenen Ereignissen bei Elastica oder deren
Lieferanten, wie Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen,
Energieversorgungsprobleme, Streik, Aussperrung oder ähnliche
Folgen höherer Gewalt, die nicht durch Elastica zu vertreten sind
3.2.4 Wird die Frist oder der Termin für die Lieferung aus Gründen überschritten,
die Elastica zu vertreten hat, so muss der Besteller
Elastica eine schriftliche Nachfrist von 2 Wochen setzen und damit
die Erklärung verbinden, dass er die Annahme der Leistung nach Ablauf
der Frist ablehne. Schadenersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise von Elastica verstehen sich in EURO ausschließlich Umsatzsteuer,
Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
4.2 Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen
sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso
für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag
zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und
Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und
Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen
gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen
abzutreten.
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht,
insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.
Gerichtsstand ist nach Wahl des Gläubigers Göttingen oder Stuttgart.
Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen
im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die
SüdFactoring GmbH, Heilbronner Str. 86, 70191 Stuttgart, zu leisten, an den
wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer
Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum
haben wir auf die SüdFactoring GmbH übertragen.
Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen,
es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist
ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder
die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Elastica behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt –
insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware –
ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.
5.2 Der Besteller ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang
zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung
mit Elastica rechtzeitig nachkommt. Er darf die Vorbehaltsware weder verpfänden
noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet die Rechte von
Elastica beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
5.3 Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist Elastica nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt auch ohne Rücktritt auf Kosten des Bestellers die
Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
5.4 Alle Forderungen und Rechte, aus dem Verkauf der Vorbehaltsware, an der
Elastica Eigentumsrechte hat, tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherung
an Elastica ab. Elastica nimmt die Abtretung hiermit an.
5.5
5.5.1 Eine etwaige Be-, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware
nimmt der Besteller stets für Elastica vor. Wird die Vorbehaltsware
mit anderen nicht Elastica gehörenden Gegenständen verarbeitet
oder untrennbar vermischt, so erwirbt Elastica das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der
Verarbeitung oder Vermischung.
5.5.2 Wird die Ware von Elastica mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen
Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist die
andere Sache als Hauptsache anzusehen, so übertr.gt der Kunde
Elastica anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm
gehört.
5.5.3 Der Besteller verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für
Elastica. Für die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung
entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
5.6 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die
Elastica abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten, hat der
Besteller Elastica unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention
notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen
sonstiger Art.
5.7 Elastica wird die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freigeben, als der Wert der
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren die zu sichernden Forderungen
um mehr als 20% übersteigt.
6. Gewährleistung
6.1 Beanstandungen offensichtlicher Mängel hat der Besteller unverzüglich nach
Eingang der Ware am Bestimmungsort, verdeckte Mängel unverzüglich nach
Entdeckung des Mangels zu rügen.
6.2 Im Falle einer Reklamation hat uns der Besteller umgehend über Lagerung,
Vorbehandlung, Verarbeitung, Nachbehandlung, Transport und Verwertung
unserer Ware zu unterrichten und uns den erforderlichen Einblick zu geben. Bei
berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder
Gutschrift. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller berechtigt,
Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu
verlangen. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
6.3 Der Ausschluss von Schadenersatzansprüchen gilt nicht, wenn unseren
Liefergegenständen eine Eigenschaft fehlt, die wir vertraglich zugesichert
haben. Eine Haftung für technische Werte und Farbwerte übernehmen wir nur
entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik, es sei denn, wir hätten vertraglich
zugesichert diese Werte einzuhalten.
6.4 Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate. Sie beginnt am Tage der Lieferung
ab Werk.
7. Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere
Schadenersatzansprüche auch wegen nachträglicher Unmöglichkeit,
Verletzung unserer Pflicht zur Ersatzlieferung, Verletzung von vertraglichen
Nebenpflichten oder positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung – auch wenn solche Ansprüche im
Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Bestellers stehen – sind ausgeschlossen,
wenn und soweit der Schaden nicht auf eine vorsätzliche oder
grob fahrlässige Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder
eines unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht
8.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Geschäftssitz von Elastica
(Osterode).
8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.3 Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen unwirksam, gilt an ihrer Stelle die Regelung als vereinbart,
die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages soweit wie möglich nahe
kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben im vollen Umfang wirksam.
Elastica GmbH (Stand 01.11.2011)
Print This Page
